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Muss ich mich anschließen lassen?

Nein, es besteht keine Verpflichtung, sich an das Glasfasernetz anzuschließen. Allerdings wird der Glasfaserausbau im Landkreis Aurich insgesamt von einer Anschlussquote abhängig sein. Das heißt: Nur wenn mehr als 40 % der Haushalte angeschlossen werden und Kunden sich für einen Ausbau registrieren lassen, wird der Ausbau realisiert werden. Diese Anschlussquote wurde in der ersten Ausbauphase deutlich überschritten. Es wurde eine Quote von 63 % erreicht, somit kann das Glasfasernetz gebaut werden.

In meiner Straße wurde ein Glasfaserkabel verlegt, kann ich mit angeschlossen werden?

Wenn es sich um ein bereits vorhandenes Glasfaserkabel handelt, das durch ein privates Telekommunikationsunternehmen bereits verlegt wurde, wenden Sie sich bitte bei Fragen (bspw. Kapazitäten, Leistungen, Anschlussmöglichkeiten) an die entsprechenden Telekommunikationsunternehmen, (EWE, Telekom, Vodafone Kabel Deutschland und Arche Net).

 

Kann ich mich nach dem Ausbau zwischen mehreren Anbietern entscheiden?

Da es sich um ein gefördertes Projekt handelt, ist der Netzbetreiber Vodafone zukünftig verpflichtet, allen anderen Marktteilnehmern einen offenen (diskriminierungsfreien) Zugang zu dem Glasfasernetz zu gewährleisten, der sogenannte Open Access. Ob andere Telekommunikationsunternehmen diese Möglichkeit nutzen, entscheiden die Unternehmen selbst

 

Welche Bauarbeiten sind für den Glasfaserhausanschluss im und um das Gebäude erforderlich?

Die auf Ihrem Grundstück erforderlichen Baumaßnahmen werden mit Ihnen geplant und abgestimmt. Belastungen auf Ihrem Grundstück sollen dabei so gering wie möglich gehalten werden. In der Regel sind keine Grabungsarbeiten im Garten nötig. Es kann sein, dass die Vodafone Gmbh ein kleines sogenanntes „Kopfloch“ an der Hauswand graben wird. Somit wird das Kabel durch eine Bohrung ins Haus geführt. Meistens wird das Kabel vom Bürgersteig aus unterirdisch in Richtung Haus geschossen. Die notwendige Bohrung durch die Hauswand macht Vodafone vom Keller oder Erdgeschoss. Das Bohrloch wird wasserdicht versiegelt.

 

Es heißt, man sei unterversorgt, wenn man weniger als 30 Mbit/s im Download habe. Ich bekomme weniger als 30 Mbit/s und bin trotzdem nicht im Ausbaugebiet! Woran liegt das?

Für die Abgrenzung des Ausbaugebietes ist nach den aktuellen Richtlinien die durch die privaten Anbieter gemeldete theoretische Versorgung mit mind. 30 Mbit/s maßgebend. In der Realität weichen die tatsächlich erreichten Datenraten oftmals aufgrund vielfacher Faktoren von der theoretischen Versorgung ab. Einige Faktoren sind bspw. die Entfernung zum nächsten Kabelverzweiger, die verwendete Technik im Kabelverzweiger oder die Anzahl an Nutzern, welche gleichzeitig im Internet surfen.

 

Warum ist meine Adresse nicht in der aktuellen Planung enthalten?

Sie erhalten bereits eine Internetverbindung über 30 Mbit/s. Es werden nur Haushalte gefördert, die unter 30 Mbit/s liegen und somit im Sinne der Fördermittelgeber unterversorgt sind. Die Abgabe Ihrer Interessenbekundung dient dem Landkreis Aurich als Hilfestellung für die zukünftige Planung des Breitbandausbaus. Hieraus lässt sich kein Anspruch auf eine Erschließung ableiten. Auf den Internetseiten der verschiedenen Internetanbieter können Sie jeweils einen Verfügbarkeitscheck durchführen.

Verfügbarkeits-Checks bei EWE, Telekom und Vodafone unter:

https://www.atenekom.eu

https://www.ewe.de

https://www.telekom.de

https://www.vodafone.de

– Einige Gebiete sind im Zuge eines Markterkundungsverfahrens durch Telekommunikationsunternehmen zum eigenwirtschaftlichen Ausbau angekündigt worden. Die Konsequenz daraus ist, dass die Haushalte in diesen Gebieten nicht mehr durch den Landkreis Aurich erschlossen werden dürfen.

– Finanziell ist es nicht möglich, die Haushalte die unterversorgt sind oder bei denen kein Ausbau durch ein Telekommunikationsunternehmen vorgesehen ist, alle auf einmal zu versorgen. Hierfür müssen neue Fördermittel beantragt werden.

 

Was bezeichnet man als weiße Flecken?

Auf Grundlage des vorgeschriebenen Markterkundungsverfahrens, müssen die Telekommunikationsunternehmen Angaben zur bestehenden und geplanten Versorgung machen. Haushalte, die keine 30 Mbit/s erhalten und bei denen kein Telekommunikationsunternehmen eine Ausbauplanung angekündigt hat, werden als weiße Flecken bezeichnet.

 

Wer kann sein Interesse gegenüber dem Landkreis anzeigen?

Es kann nur die/der jeweilige Grundstückseigentümerin/er sein Interesse gegenüber dem Landkreis bekunden. Sind im Grundbuch mehrere Eigentümer hinterlegt, wie zum Beispiel beide Ehepartner oder Eigentümergemeinschaften, müssen alle am Grundstück beteiligten Parteien ihr Interesse am Glasfaseranschluss bekunden.

 

Wer kann einen Glasfaserhausanschluss bekommen?

Innerhalb eines ersten Markterkundungsverfahrens hat der Eigenbetrieb „Breitbandnetz Landkreis Aurich“ rund 9.727 unterversorgte Haushalte im Landkreis Aurich ermittelt. Über unseren Verfügbarkeitscheck können Sie erfahren, ob Sie die Möglichkeit haben einen kostenlosen Glasfaserhausanschluss zu bekommen.

Wie erfahre ich, ob ich zum Ausbaugebiet (weißer Fleck) gehöre?

Prüfen Sie in unserem Verfügbarkeitscheck, ob Ihre Adresse im Ausbaugebiet liegt. Wenn Sie keine anderweitige Rückmeldung bekommen und Ihre Adresse gefunden wird, dann gehören Sie zu einem weißen Fleck.