Ich habe es versäumt, einen Vertrag abzuschließen. Welche Möglichkeiten gibt es?

Für beide vom Eigenbetrieb Breitbandnetz geplanten Förderprojekte ist die sog. Vorvermarktungsphase, in der in den Fördergebieten wohnenden Eigentümer für Ihre Immobilien einen Vertrag für einen kostfreien Glasfaserausbau abschließen konnte, beendet. Die Tiefbaumaßnahmen und die notwendigen Netzkapazitäten wurden und werden mit den bis zu den jeweiligen Stichtagen (Förderprojekt 1: Ende 2019, Förderprojekt 2: Ende Mai 2023) eingegangenen Verträgen geplant / ausgeschrieben.

Aufgrund dessen ist es derzeit nicht möglich, weitere Adressen an das im Bau befindlich Glasfasernetz anzuschließen. Dies auch nicht, wenn ein Ausbau für den außenstehenden Betrachter vermeintlich einfach möglich wäre (z.B. Bautrupp legt beim Nachbar die Leitung etc.).

Im Rahmen des Förderprojektes 1 ist ggf. ein sog. eigenwirtschaftlicher Ausbau möglich. In diesem Fall kann ein Glasfaseranschluss unter Kostenübernahme des Eigentümers unter der Voraussetzung hergestellt werden, dass an der betreffenden Adresse genügend Restkapazitäten für den Anschluss weiterer Teilnehmer vorhanden sind. Sollte dem so sein, hängen die entstehenden Kosten vom individuellen Aufwand für Tiefbau (Länge der Hauszuführung, Materialkosten, Personaleinsatz) ab und werden seitens des Eigenbetriebes Breitbandnetz im Rahmen eines individuellen Angebotes beziffert.

Im Rahmen des Förderprojektes 2 ist auf absehbare Zeit kein eigenwirtschaftlicher Ausbau vorgesehen.

Was muss ich als Vermieter tun, damit mein Mietobjekt einen Glasfaseranschluss bekommt.

Eine Voraussetzung hierfür ist, dass Sie als Vermieter durch Ausfüllen und Unterzeichnen des Grundstücksnutzungsvertrages dem Landkreis Aurich die Erlaubnis erteilen, die erforderlichen Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen auf ihrem Grundstück durchzuführen. Zum anderen muss mindestens ein Mieter pro Gebäude einen Vertrag mit Vodafone GmbH über ein Glasfaserprodukt abschließen. Falls sich kein Mieter für einen entsprechenden Vertragsabschluss interessiert, können Sie ggfs. als Eigentümer einen solchen Vertrag abschließen. Damit Ihr Mehrfamilienhaus einen Glasfaseranschluss bekommt, ist mindestens ein Vertragsabschluss die Voraussetzung.

 

Was muss ich als Mieter tun, um in den Genuss eines Glasfaseranschlusses zu kommen?

Zunächst müssen Sie als Mieter aktuell einen Vertrag mit der Vodafone GmbH über ein Glasfaserprojekt Ihrer Wahl abschließen. Informationen, welche Glasfaserprodukte Ihnen zur Auswahl stehen, können über die Internetseite www.vodafone.de/aurich oder vor Ort in den Vodafone Shops erhalten. Zusätzlich benötigen Sie weiterhin den vom Grundstückseigentümer ausgefüllten und unterzeichneten Grundstücksnutzungsvertrag. Dieser widerrum ist erforderlich, damit der Eigentümer dem Landkreis Aurich die Erlaubnis erteilt, die erforderlichen Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen auf dem Grundstück durchzuführen.

Was passiert mit laufenden Verträgen bei anderen Anbietern?

Es kann risikolos ein Vertrag für einen eigenen Glasfaseranschluss während der Nachfragebündelung abgeschlossen werden. Nach dem Bau des Glasfasernetzes werden Sie von Vodafone kontaktiert, um einen gemeinsamen Anschalttermin zu vereinbaren.

 

Kann ich mich nach dem Ausbau zwischen mehreren Anbietern entscheiden?

Da es sich um ein gefördertes Projekt handelt, ist der Netzbetreiber Vodafone zukünftig verpflichtet, allen anderen Marktteilnehmern einen offenen (diskriminierungsfreien) Zugang zu dem Glasfasernetz zu gewährleisten, der sogenannte Open Access. Ob andere Telekommunikationsunternehmen diese Möglichkeit nutzen, entscheiden die Unternehmen selbst